Liebe Leserinnen und Leser,

viele Heilpraktiker Psychotherapie – AnwärterInnen und AbsolventInnen befassen sich mit diesem Thema.

Was sollte ich alles wissen bzw. worauf sollte ich bei der Praxiseröffnung achten?

Nach § 3 des Heilpraktikergesetzes sind wir nicht berechtigt umherzuziehen, um die Heilkunde auszuüben. Entweder wir eröffnen eine eigene Praxis oder mieten Räume in einer Gemeinschaftspraxis, wobei hier darauf zu achten ist, dass Sie der einzige Heilpraktiker Psychotherapie dieser Gemeinschaft sein werden.

Angenommen, Sie haben die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestanden und Ihre Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten. Was sind die ersten Schritte?

Nun, Sie warten bis Sie Ihre Erlaubnisurkunde in den Händen halten. Diese wird Ihnen nach bestandener mündlicher Überprüfung beim Gesundheitsamt zugestellt.

Wenn Sie wissen, wo Sie sich niederlassen wollen, rufen Sie bei Ihrem ortsabhängigen Gesundheitsamt an und fragen Sie nach welche Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Praxis notwendig sind. Wenn Sie die Unterlagen abgeschickt haben werden Sie automatisch beim Gesundheitsamt eingetragen.

Dann kümmern Sie sich um Ihren Telefonbucheintrag, denn Sie wollen nicht nur im Telefonbuch sondern auch unter www.telefonbuch.de gefunden werden. In Fernsprechbüchern etc. darf sich der Heilpraktiker Psychotherapie nicht über die kostenlose Eintragung hinaus aufnehmen lassen.

Bei der Auswahl Ihrer Praxisräume achten Sie darauf, dass Sie einen eigenen Eingang und eine Gästetoilette vorweisen können.

Jetzt kommt ein aufregender Moment. Ihr Praxisschild. Sie halten die Maße von 35 cm x 50 cm ein. Auf dem Praxisschild müssen der Name und unsere Berufsbezeichnung „Heil­praktiker Psychotherapie“ angegeben sein. Sie dürfen die Berufsbezeich­nung „Psychologe“ nicht anführen. Das Schild darf Sprechzeiten, Telefonnummer, Privatadresse, sowie die Bezeichnung Psychotherapie­praxis enthalten. Dazu können noch bis zu drei Therapieverfahren angegeben werden, in denen Sie nachweislich ausgebildet worden sind.

Zu guter Letzt geht es um die Werbung Ihrer Dienstleistung als Heilpraktiker Psychotherapie.

Folgende Werbeaktionen sollten aus ethischen und berufsständischen Gründen nicht erfolgen:

  • Verbreiten von Werbematerial wie Flyern in Postwurfsendungen und Mailingaktionen o.ä.
  • Eigene Zeitungsbeilagen
  • Trikotwerbung, Bandenwerbung
  • Werbung auf Kraftfahrzeugen

Folgende Informationsmöglichkeiten sind u.a. nicht zu beanstanden:

  • Flyer, Patientenbroschüren oder andere Hinweise und Informationen über den eigenen Tätigkeitsbereich zur Auslage im Wartezimmer.
  • Tage der offenen Tür zu veranstalten (auf die nicht eindeutige rechtliche Auslegung des HWG muss ausdrücklich verwiesen werden).
  • Hinweise auf Ortstafeln, in kostenlos verteilten Stadtplänen, Info-Broschüren und in Bürgerinformationsstellen.
  • Für Drucksachen und Stempel gelten die Bestimmungen für die Schilder sinngemäß.
  • Inserate sind nur erlaubt bei Neuniederlassung oder nach einem Umzug, mit den Angaben, die für die Praxisschilder gelten. Sie dürfen nur dreimal in jeder für den Niederlassungsort erscheinenden Tages­zeit­ung, innerhalb der ersten drei Monate veröffentlicht werden, nicht jedoch in den so genannten kostenlosen Werbeblättern. Ansonsten sind An­zeigen nur nach längerer Abwesenheit ohne Nennung der Heilver­fahren erlaubt. Die Größe der Anzeige darf folgende Maße nicht über­schreiten: 45 mm einspaltig und 60 mm hoch, bzw. 90 mm zweispaltig, 30 mm hoch.

Wie Sie nun lesen konnten gibt es viele Vorgaben, die wir einhalten müssen. Da es das Heilpraktikergesetz seit 1939 gibt und in dieser uralten Form immer noch gültig ist kommt uns das insofern entgegen, dass es damals noch kein Internet gab.

Der Heilpraktiker Psychotherapie kann und darf die Chance nutzen seinen Internetauftritt mit einem schönen Webdesign zu versehen und dann seine Werbung zu starten. Lassen Sie sich hier von einem Fachmann dahin gehend beraten, dass er Ihnen aufzeigt, wie die Werbung über Google erfolgreich funktioniert und Sie schnell gefunden werden. Dann melden Sie sich bei verschiedenen fachbezogenen Plattformen an, um dort ebenfalls gefunden werden zu können, denn:

aufgrund der langen Wartezeiten bei approbierten Psychologen oder Psychiatern suchen kranke Menschen dringend Hilfe, für die wir gerne da sein werden. Viel Erfolg!

Gabriele Gail, www.praxis-gail.de